Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe)

Stadtwerkehaus

Termine können per Internet unter https://termine-reservieren.de/termine/schoenebeck-elbe/ vereinbart werden. Ansonsten ist ein Besuch des Bürgerbüros auch zu den Öffnungszeiten ohne Termin möglich. Es wird um Verständnis gebeten, dass mit gewissen Wartezeiten gerechnet werden muss.






Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Interessenten direkt im Bürgerbüro:

Stadt Schönebeck (Elbe)
SG Bürgerservice
Friedrichstraße 117
39218 Schönebeck (Elbe)

Tel.: +49 3928 710-615

Öffnungszeiten

Mo.: 8 - 12 Uhr
Di.: 12 - 18 Uhr
Do.: 12 - 16 Uhr
Fr.: 8 - 12 Uhr


Hinweise zu Bürgerangelegenheiten finden Sie auch im Bürger- und Unternehmensservice (BUS) >>


Das Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe) gibt folgende aktuelle Hinweise zu den Fristen und Bearbeitungszeiten von Personaldokumenten:

Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.
Grundsätzlich müssen Minderjährige bei der Beantragung von Personaldokumenten mit anwesend sein.
  1. Personalausweis
    • Der Personalausweis sollte mindestens drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
    • Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.
  2. Reisepass
    • Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Reisepässen in der Bundesdruckerei liegt gegenwärtig bei ca. fünf Wochen.
    • Ein neuer Reisepass muss deshalb rechtzeitig beantragt werden, da nur in ganz besonderen Einzelfällen ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden darf.
    • Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten. 
  3. Expresspass
    • Die Ausstellung eines Expresspasses ist kurzfristig möglich (Bearbeitungszeit fünf Werktage).
    • Es wird jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben.
    • Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten. 
  4. Kinderreisepass
    • Seit 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgegeben.

Aktuelle Informationen

Neue EU-DS-GVO

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DS-GVO als auch insbesondere die Gesetzbücher des Landes Sachsen-Anhalt enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie im Bereich Formularservice auf die Hinweisblätter auf Grund des Inkrafttretens der europäischen DS-GVO hingewiesen.

Wohnungsgeberbestätigung

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches am 1. November 2015 in Kraft treten wird, werden erstmals bundesweit unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden geschaffen. Daraus resultierend sind  ab 1. November 2015 neue Regelungen bei einem Wohnungswechsel von den Bürgerinnen und Bürgern zu beachten. Die Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde bleibt weiterhin bestehen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Pflicht zur Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde besteht nur, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird (z. B. Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung). Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Beim Wegzug ins Ausland ist künftig auch die neue Wohnanschrift im Ausland anzugeben.

Wer im Ausland wohnt, kann darüber hinaus auch danach der vor dem Wegzug zuständigen Meldebehörde seine Anschrift im Ausland mitteilen. Diese wird im Melderegister gespeichert, damit z. B. im Zusammenhang mit Europa- oder Bundestagswahlen die Behörde mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen kann. Wohnungsgeber (Vermieter) müssen ab 01.11.2015 jedem, der eine neue Wohnung bezieht, den Einzug und ggf. auch den Auszug schriftlich bestätigen, da dies zur Anmeldung bzw. bei einer Abmeldung in der Meldebehörde vorzulegen ist.

Diese Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  2. Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdaten
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der meldepflichtigen Personen

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte sind auf den Internetseiten der Landesregierung Sachsen-Anhalt erhältlich unter: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/elektronische-lohnsteuerkarte/ (externer Link)

Auslandsurlaub

Das Bürgerbüro der Stadt empfiehlt vor dem Start in den Auslandsurlaub - Personaldokumente rechtzeitig beantragen. Für die Ferienzeit planen viele Bürger/innen eine Reise ins Ausland. Das Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe) empfiehlt allen Reisenden, rechtzeitig vor Reiseantritt ihre Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf erneuern zu lassen. Das städtische Bürgerbüro weist des Weiteren darauf hin, dass für die Ausstellung eines Reisepasses mindestens 4 Wochen eingeplant werden müssen.  Über die geltenden Reisebestimmungen der EU-Mitglieds- und anderer Staaten kann man sich am einfachsten über den Reiseveranstalter informieren. Empfehlenswert sind zudem die Informationen des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ (externer Link).

Der neue Ausweis

Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis beantragt werden, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html (externer Link)