Aufruf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

9. Juni 2024

Wahlen 2024

Am 9. Juni 2024 sind in der Stadt Schönebeck (Elbe) sechs Wahlen (Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Plötzky, Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Pretzien und Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Ranies) durchzuführen. Für die 23 Wahlvorstände und vier Briefwahlvorstände im Wahlgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) werden insgesamt 243 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Beisitzer/in eines Wahlvorstandes kann jede/r Wahlberechtigte werden, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Er/Sie sollte zuverlässig und gewissenhaft sein und seinen/ihren Wohnsitz in Schönebeck (Elbe) haben. Wahlbewerber/in und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer/in eingesetzt werden.

Der Einsatz erfolgt dann am Wahlsonntag ab ca. 7:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung. Die Einweisung in die Aufgaben erfolgt durch den/die Wahlvorsteher/in am Wahlsonntag.

Zu den Aufgaben gehört u.a. die Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen und das Abgleichen dieser mit dem Wählerverzeichnis, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Auszählen der Stimmen nach Schließung des Wahlraumes.
Nach § 9 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse je Sitzung und der Wahlvorstände für den Wahltag eine angemessene Pauschale gewährt werden.

Aufgrund der Komplexität der Aufgaben der Wahlvorstände wurde für die Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25,00 € festgesetzt. Entsprechend Europawahlordnung wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt.

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), telefonisch unter 03928-710120 oder 03928-710610 oder per E-Mail an .

Weitere Informationen unter https://www.schoenebeck.de/de/wahlen.html