Wahlen

Hinweise zu Wahlen

Auf dieser Seite finden Sie wichtiger Informationen, Formulare und Wahlbekanntmachungen zu den Wahlen in der Stadt Schönebeck (Elbe).


  • Stadtratswahl am 09.06.2024 in der Stadt Schönebeck (Elbe)
  • Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 in der Ortschaft Plötzky
  • Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 in der Ortschaft Pretzien
  • Ortschaftsratswahl am 09.06.2024 in der Ortschaft Ranies


Flyer mit Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024

Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt. 

Dieser kann hier abgerufen werden.


Videos zu den Kommunalwahlen 2024 in Gebärdensprache


Die aktuellen Wahlbekanntmachungen finden Sie hier und auch in der rechten Spalte.


Wahlaufruf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Am 9. Juni 2024 sind in der Stadt Schönebeck (Elbe) sechs Wahlen (Europawahl, Kreistagswahl, Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Plötzky, Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Pretzien und Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Ranies) durchzuführen.

Für die 23 Wahlvorstände und vier Briefwahlvorstände im Wahlgebiet der Stadt

Schönebeck (Elbe) werden insgesamt 243 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Beisitzer/in eines Wahlvorstandes kann jede/r Wahlberechtigte werden, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Er/Sie sollte zuverlässig und gewissenhaft sein und seinen/ihren Wohnsitz in Schönebeck (Elbe) haben.

Wahlbewerber/in und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer/in eingesetzt werden.

Der Einsatz erfolgt dann am Wahlsonntag ab ca. 7:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung.

Die Einweisung in die Aufgaben erfolgt durch den/die Wahlvorsteher/in am Wahlsonntag.

Zu den Aufgaben gehört u.a. die Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen und das Abgleichen dieser mit dem Wählerverzeichnis, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Auszählen der Stimmen nach Schließung des Wahlraumes.

Nach § 9 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) kann den Mitgliedern der Wahlausschüsse je Sitzung und der Wahlvorstände für den Wahltag eine angemessene Pauschale gewährt werden.

Aufgrund der Komplexität der Aufgaben der Wahlvorstände wurde für die Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25,00 € festgesetzt.

Entsprechend Europawahlordnung wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt.

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), telefonisch unter 03928-710120 oder 03928-710610 oder per E-Mail an