Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Beschreibung:
Teaser
Ist auf Ihrem Flurstück ein Gebäude rückgebaut oder abgerissen wurden? Dann beantragen Sie die Löschung des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Allgemeine Informationen
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Anträge / Formulare
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
24.03.2023
Urheber
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.