Vergebene Aufträge
Auf Grundlage des § 20 VOB/A und § 19 VOL/A wird auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) über die vergebenen Aufträge informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:
1) Bauleistungen
a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
b) Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
2) Liefer- und Dienstleistungen
bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Die Informationen nach Ziffer 1 werden 6 Monate vorgehalten und die Informationen nach Ziffer 2 werden 3 Monate vorgehalten.