Personenstandswesen der Stadt Schönebeck (Elbe)

Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Sachgebietes Personenstandswesen der Stadt Schönebeck (Elbe). Das Sachgebiet Personenstandswesen befindet sich im Dienstgebäude Grabenstraße 9, im 4. Obergeschoss. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. 


Aktuelle Informationen:

Für persönliche Vorsprachen im Sachgebiet Personenstandswesen in der Grabenstraße 9 in Schönebeck (Elbe) wird dringend um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Sie haben somit in Einzelfällen mit nur sehr geringfügigen Wartezeiten zu rechnen.

Die Termine können per E-Mail über:  oder telefonisch zu den Öffnungszeiten unter (03928) 710-313 vereinbart werden.

Vielen Dank für das Verständnis.


Aufgaben:

Das Sachgebiet Personenstandswesen nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Es beurkundet u.a. Geburten und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, nimmt die Anmeldung zur Eheschließung von in der Stadt wohnenden Heiratswilligen entgegen und führt Eheschließungen durch. Diese finden im Trauzimmer des Standesamtes oder den als Wunschorte dafür außerhalb des Amtes gewidmeten Räumlichkeiten statt.

Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert.
Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt.

Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt.

Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist aktuell gehalten:

Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre 
Geburtenregister: 110 Jahre 
Sterberegister: 30 Jahre

Hieraus erteilt das Sachgebiet Personenstandswesen Auskunft.
Ältere Personenstandseinträge können beim Stadtarchiv der Stadt Schönebeck (Elbe)  >> eingesehen werden.