Sanierungsgebiet Schönebeck-Salzelmen

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Die Sanierungssatzung für Schönebeck-Salzelmen wurde am 13.01.1993 durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) beschlossen. Vorrangiges Ziel war die städtebauliche Aufwertung des Kurgebietsumlandes durch die Verbesserung der Infrastruktur und die Modernisierung privater und öffentlicher Gebäude und Anlagen; finanzielle Förderungen öffentlicher und privater Baumaßnahmen erwirkten eine nachhaltige Aufwertung des Ortsbildes. Die Stadt Schönebeck (Elbe) hat in der Stadtratssitzung vom 02.12.2010 eine Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Schönebeck-Salzelmen beschlossen. Diese Satzung ist mit ihrer Bekanntmachung am 05.01.2011 rechtskräftig geworden.