Sanierungsgebiet "Altstadt Schönebeck (Elbe)"

Die Sanierungssatzung "Altstadt Schönebeck (Elbe)" wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) beschlossen und ist am 19.12.2005 in Kraft getreten. Die Satzung wurde am 10.12.2009 geändert. Die Änderung ist am 21.11.2009 in Kraft getreten.

Sanierungsziel in diesem Gebiet ist die Verbesserung der Infrastruktur, um damit eine Stabilisierung der Schönebecker Altstadt als attraktives Wohn- und Geschäftszentrum zu erreichen. Die Sanierungsziele sind im Städtebaulichen Rahmenplan Altstadt Schönebeck (Elbe) formuliert. Dieser stellt eine fachliche und gutachterliche Empfehlung dar. Dabei handelt es sich um eine informelle Planung, die keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten erlangt. Er dient der Behörde als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen und Maßnahmen und als Informationshilfe für Träger öffentlicher Belange über die Absichten der Gemeinde. Der Städtebauliche Rahmenplan Altstadt Schönebeck (Elbe) kann im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt eingesehen werden.

Information zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Schönebeck (Elbe) - Altstadt

Ausgleichsbeträge, Muster und Informationen siehe Anlagen in der rechten Spalte

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat mit Datum vom 07.09.2017 das Verfahren zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages auf der Grundlage des § 154 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 155 Baugesetzbuch sowie der Richtlinie Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt gem. Rd.Erl. MLV v. 03.07.1998 und den vom zuständigen Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt für das Sanierungsgebiet festgelegten Bodenrichtwerten beschlossen. In den letzten 12 Jahren wurden in der Schönebecker Altstadt Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt und mit Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Programm „städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ finanziell unterstützt.

Neben der Förderung kleinteiliger und umfassender privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden mit diesen Mitteln im öffentlichen Bereich u. a. die Burgstraße, die Broihans- und die Bodengasse, die Körnerstraße, die Freiligrathstraße, der Markt, die Steinstraße (Teilbereich zw. Markt und Bodengasse), die Zimmererstraße und die Worth umfassend saniert. Da der Bund  und die Länder das Förderprogramm eingestellt haben, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) aufgefordert, die städtebauliche Gesamtmaßnahmen „Altstadt“ abzurechnen. Bestandteil dieser Abrechnung ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 Baugesetzbuch. Alle Eigentümer von im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücken werden im Zeitraum 23.10.2017 bis 15.12.2017 ein Informationsschreiben zu diesem Verfahren mit dem Angebot einer individuellen Beratung erhalten. Das Schreiben sowie ein Informationsblatt ist unter diesem Beitrag und in Kürze unter dem Link zur Rubrik „Bauen und Wohnen“ - Stadtentwicklung – Stadtsanierung - Altstadt Schönebeck (Elbe) – Ausgleichsbeträge einsehbar. Die Bodenrichtwertkarten als Grundlage der Ermittlung des Ausgleichsbetrages können im Stadtplanungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) sowie beim Sanierungstreuhänder der Stadt, der BauBeCon Sanierungsträger GmbH zu den bekannten Sprechzeiten eingesehen werden.