Zur Wahl des Oberbürgermeisters von Schönebeck treten vier Bewerber an

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!

Zur Oberbürgermeisterwahl am 11. Oktober 2020 hat der Wahlausschuss der Stadt Schönebeck (Elbe) getagt und die zugelassenen Bewerber verkündet.

Zur Oberbürgermeisterwahl am 11. Oktober 2020 hat der Wahlausschuss der Stadt Schönebeck (Elbe) getagt und die zugelassenen Bewerber verkündet. Am heutigen Dienstag bestätigten die Beisitzer(innen) des Wahlausschusses die Korrektheit der eingegangenen vier Bewerbungen. Somit stehen die insgesamt vier Kandidaten für den Posten des Stadtoberhauptes in der Elbestadt fest. Neben dem Amtsinhaber Bert Knoblauch kandidieren Steffen Baumann, Olaf Ziem und Felix Leue.

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Schönebeck (Elbe) findet am 11. Oktober 2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 8. November 2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 20. September 2020 eine Wahlbenachrichtigung. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Wahlscheinanträge können bis Freitag, 9. Oktober 2020, 18 Uhr, im Bürgerbüro, Friedrichstraße 117, 39218 Schönebeck (Elbe), schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter Rathaus > Politik > Wahlen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig bei der jeweils darauf angegebenen Anschrift abgeben oder an diese versenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.

Um am Wahltag eine Ansteckungsgefahr vor dem Coronavirus und die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen vor Ort zum Schutze aller möglichst gering zu halten, empfehlen wir allen Wählerinnen und Wählern, im Vorfeld Briefwahl zu beantragen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl und beantragen Sie noch rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen!

Die Schönebecker Bürgerinnen und Bürger können aktiv als Wahlhelfer/in am politischen Geschehen teilnehmen. Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger / jede Bürgerin, der / die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer(innen) sind im Wahllokal tätig und sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Es wird ein Erfrischungsgeld von 16 Euro gezahlt. Sie können sich direkt im Sachgebiet Ratsbüro im Rathaus, Markt 1 oder unter den Telefonnummern +49 3928 710-120 sowie per E-Mail an das wahlamtsbk@schoenebeck-elbe.de melden.