Schulstart am 27. August

Maskenpflicht an den ersten beiden Tagen

Sachsen-​Anhalts Schulen starten am kommenden Donnerstag, 27. August 2020, mit dem Regelbetrieb in das neue Schuljahr. Die eventuellen nachfolgenden Einschulungsfeiern liegen in der Verantwortung der Schulen. In Schönebeck starten 225 Mädchen und Jungen in ihr erstes Schuljahr.

Ein großes Thema bleibt die Corona-Pandemie. Grundlage für das kommende Schuljahr werden ein Stufen-​ sowie ein Rahmenplan für Hygienemaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt sein. So gilt für die ersten beiden Schultage eine Maskenpflicht, bis Personensorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes abgegeben haben. Das Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt versorgt die Gesundheitsämter im Land mit Masken, heißt es in einem Rundschreiben. Diese verteilen die Mund-Nasen-Schutze dann an die Schulen.

Darüber hinaus entscheiden Schulleiterinnen oder Schulleiter, ob aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort von allen Personen innerhalb des Schulgebäudes, jedoch nicht während des Unterrichts, eine Mund-​Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Des Weiteren sind individuelle Absprachen zum Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung im Unterricht möglich. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr eine Testung durchführen. Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses dürfen das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.

Die Stadt Schönebeck erfüllt als Träger von sechs Schulen ihre Verpflichtungen und hat gemeinsam mit den Verantwortlichen die notwendigen Vorbereitungen getroffen.

„Ich weiß dass der Start in das neue Schuljahr nicht einfach wird und wir nach wie vor einer großen Herausforderung gegenüberstehen. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas, Horte und Schulen, die bisher mit viel Kraft, Ausdauer und Engagement die Situation bestmöglich gemeistert haben", sagte Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch.

„Die Vorgaben und Hinweise für die Schulen in Sachsen-​Anhalt zielen darauf ab, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Corona-​Zeiten sicherzustellen. Die aktuelle Entwicklung der Corona-​Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin regional zu beobachten. Bei auftretenden Infektionsfällen werden die notwendigen Maßnahmen lokal bzw. standortspezifisch umgesetzt. Wir wollen damit einen möglichst flächendeckenden Regelbetrieb sicherstellen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

Hier finden Sie die Pressemitteilung und die Hygienemaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Einzelnen.