Schönebeck hat die Wahl

Aufruf zum Abstimmen per Brief

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Die Schönebecker sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, sie haben am 11. Oktober 2020 die Wahl. Die hauptamtliche Stelle des Oberbürgermeisters ist durch Direktwahl neu zu besetzen. Eine mögliche Stichwahl würde am 8. November 2020 stattfinden. Beim Volksstimme-Forum im Dr.-Tolberg-Saal des Soleparks fand die Kandidatenvorstellung statt, bevor einen Tag später für das TV-Duell bei den Elbe-Medien aufgezeichnet wurde. Dabei präsentierten sich AfD-Kandidat Steffen Baumann (43), Amtsinhaber Bert Knoblauch von der CDU (47) sowie die parteilosen Felix Leue (38) und Olaf Ziem (59). Weitere Informationen gibt es auf der Wahlseite der Stadt.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Wahlscheinanträge können bis Freitag, 9. Oktober 2020, 18 Uhr, im Bürgerbüro, Friedrichstraße 117, 39218 Schönebeck (Elbe), schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter Rathaus > Politik > Wahlen. Nutzen Sie das Onlineformular oder den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Schönebeck (Elbe) am 11. Oktober 2020.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig bei der jeweils darauf angegebenen Anschrift abgeben oder an diese versenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.

Um am Wahltag eine Ansteckungsgefahr vor dem Coronavirus und die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen vor Ort zum Schutze aller möglichst gering zu halten, empfehlen wir allen Wählerinnen und Wählern, im Vorfeld Briefwahl zu beantragen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl und beantragen Sie noch rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen!

Die Schönebecker Bürgerinnen und Bürger können aktiv als Wahlhelfer/in am politischen Geschehen teilnehmen. Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger / jede Bürgerin, der / die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer(innen) sind im Wahllokal tätig und sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Es wird ein Erfrischungsgeld von 16 Euro gezahlt. Sie können sich direkt im Sachgebiet Ratsbüro im Rathaus, Markt 1 oder unter den Telefonnummern +49 3928 710-120 sowie per E-Mail an das wahlamtsbk@schoenebeck-elbe.de melden.