Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Schönebeck (KEKS 2030)

In den ANLAGEN finden Sie ebenfalls einen Überblick über die Vereine.

Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEKS 2030) ist eine Fachplanung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. Es bildet die Handlungsgrundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung des Kleingartenwesens bis 2030 und ist jederzeit fortschreibbar und erweiterbar.

Das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Schönebeck (KEKS 2030) wurde in der 13. Sitzung des Stadtrates Schönebeck (Elbe) am 5. November 2015 beschlossen (Vorlage-Nr.: 0203/2015). Das KEKS 2030 entstand in enger Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und des Verbands der Gartenfreunde Schönebeck und Umgebung e.V. Es ist eine wichtige Grundlage für alle im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Kleingartenwesens zu treffenden Entscheidungen.

Problematik:
Im Stadtraum der Stadt Schönebeck (Elbe) bestehen 51 Kleingartensparten mit insgesamt 292 ha Fläche. Das sind ca. 3,5% Prozent der Gesamtfläche der Stadt. Mit insgesamt 3.164 Parzellen steht zurzeit etwa jedem sechsten Schönebecker Haushalt eine Kleingartenparzelle zur Verfügung.
Jedoch ist die Nachfrage nach Kleingärten in der Stadt Schönebeck stark rückläufig. Die demografische Entwicklung der Stadt Schönebeck (Elbe) mit dem anhaltenden Überalterungsprozess und der Abwanderung der jungen Bevölkerung spiegelt sich direkt in der Struktur der Kleingartenpächter wider.
2011 betrug der Gesamtleerstand der Kleingartenanlagen in Schönebeck 5,2%. Ende 2014 war es schon 14,7%, das entspricht 464 leeren Gartenparzellen und damit 299 leeren Parzellen mehr als 2011. Dies bedeutet eine Zunahme der Leerstandsquote um fast 10% in 3 Jahren.

Zielstellung:
Das Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Schönebeck (KEKS 2030) soll vor allem unter den Aspekten der Stadtentwicklung und Demographie, der Natur und Landschaft eine Zielrichtung für die Entwicklung der Kleingartenlandschaft in Schönebeck (Elbe) angeben.

Die Hauptziele des KEKS 2030 sind:
-    Erhalt und Sicherung der Kleingartenanlagen als wichtiger Bestandteil des städtischen Grünsystems
-    Wirtschaftlich und strukturell funktionierende Kleingartenlandschaft
-    Langfristiges Flächenmanagement zur Neustrukturierung der von aktuellem und drohendem Leerstand betroffenen Kleingartenanlagen
-    Abbau von Konflikten und Störungen
-    Stärkung als Freiraum für die Gesamtbevölkerung
-    Stärkung der Nachfrage nach Kleingärten

Umsetzung:
Mit dem KEKS 2030 erfolgt eine nachhaltige Anpassung des Kleingartenbestands an den heutigen und zukünftigen Bedarf. Hierfür bleiben gut funktionierende Anlagen erhalten und werden in ihrer Qualität gestärkt, Anlagen in Problemlagen werden teilweise langfristig einer anderen Nutzung zugeführt. Im KEKS 2030 ist ersichtlich, welche Parzellen und Teilbereiche in den einzelnen Kleingartenanlagen nach freiwilliger Kündigung durch den Pächter nicht wieder neu verpachtet sondern langfristig einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. In vielen Kleingartenanlagen stehen schon jetzt ein Großteil der Umnutzungsflächen leer.

Entscheidend für den Kleingärtnerverein ist hierbei, dass vorgesehen ist, die als Umnutzungsfläche dargestellten, leerstehenden Parzellen von der Pachtzahlung zu befreien. Dadurch werden die Kleingärtnervereine finanziell entlastet und können die Mittel zur Aufwertung ihrer Anlage einsetzen.

Die geplante Umstrukturierung erfolgt in einem behutsamen natürlichen Prozess. Es ist nicht vorgesehen, Kleingartenpächtern zu kündigen oder zum Umzug aufzufordern. Lediglich die Neuverpachtungen werden zukünftig durch den Verband der Gartenfreunde e.V. zentral gesteuert.