Coronavirus - Wirtschaft (22): Finanzierungshilfen von BB und MBG
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH informieren über die angepassten Finanzierungshilfen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise. Die bisher beschlossenen Maßnahmen - gültig bis 31.12.2020 - fassen wir Ihnen hier zusammen...(Weiterlesen)
Bürgschaftshöchstbetrag | Anhebung von € 1,25 Mio. auf € 2,5 Mio. (entspricht einem maximalen Kreditbetrag bei einer 80%igen Verbürgung von € 3,125 Mio.) |
Express-Bürgschaften (BB EXPRESS) |
Express-Bürgschaften können nun bis € 250.000 Bürgschaftsbetrag innerhalb von 3 Bankarbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.Auch Bestandsengagements profitieren von dieser Regelung, solange ein Gesamtbürgschaftsengagement von € 1,25 Mio. nicht überschritten wird.Der Verbürgungsgrad steigt von 70 auf 80 % (entspricht einem Kreditbetrag von € 312.500).Ab einem Kreditbetrag von € 100.000 wird ein Liquiditätsplan für die nächsten 12 Monate benötigt. |
Bonitätsprüfung | Bei der Prüfung der Bonität wird auf die wirtschaftlichen Zahlen per 31.12.2019 abgestellt (Bilanz/BWA/Rating). |
Änderungen bei bestehenden Bürgschaftsengagements | Änderungen zum Bürgschaftsvertrag, die durch die Corona-Krise erforderlich werden (beispielsweise Tilgungsaussetzungen und Stundungen), werden unbürokratisch und für die Unternehmen kostenfrei umgesetzt. |
Gern stehen die regionalen Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine Telefon-Hotline unter 0391/737520 geschaltet. Quelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.