Coronavirus - Wirtschaft (21): Land gewährt Soforthilfe für Künstler(innen)

Eine finanzielle Soforthilfe des Landes für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler wird ab dieser Woche zu beantragen sein, weitere Maßnahmen der Bundesebene wie die Öffnung der Grundsicherung (Hartz IV) für Soloselbständige sollen folgen. Das Land hat den Bund auch gebeten, Entlastungen bei den Beiträgen zur Künstlersozialkasse zu prüfen. Zu den einzelnen Maßnahmen: 1. Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen. Zusätzlich gilt: Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der Künstlersozialkasse melden. Quelle. Presse- und Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalt.