Coronavirus - Wirtschaft (17): Agentur für Arbeit Bernburg zur Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet, dass in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist. Um Kündigungen zu vermeiden, kann  Kurzarbeitergeld beantragt werden. Es entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld, wird aber vom Betrieb gezahlt. Der Betrieb bekommt es von der Arbeitsagentur erstattet. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Was sind die Voraussetzungen...(weiterlesen)

Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen oder anderer nicht beeinflussbarer Ereignisse die Corona-Pandemie kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können und bei denen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns einbüßen.

Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?
Unternehmen nehmen Kontakt mit der Arbeitsagentur auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Arbeitsagentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist.

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.

Corona-Pandemie - was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung?
Mit den neuen Regelungen können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen, Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet und auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten.


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