Beurkundung von Sterbefällen

Ein Todesfall stellt für die Hinterbliebenen immer eine Ausnahmesituation dar. Um die Beurkundung auch in dieser schweren Situation gewährleisten zu können, sollte dem Standesamt der Sterbefall spätestens am 3. Werktag, der dem Todestag folgt, von den Familienangehörigen, dem Leiter des Krankenhauses oder jeder anderen Person, die vom Sterbefall Kenntnis genommen hat, angezeigt werden. In der Regel übernimmt jedoch der beauftragte Bestatter diese Aufgabe für Sie. Sie erhalten auch von dem Bestatter die Information, welche Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls im Standesamt vorzulegen sind. 

Nachfolgend genannte Unterlagen der verstorbenen Person sind in der Regel einzureichen:  

  1. Personalausweis 
  2. Geburtsurkunde 
  3. falls verheiratet: Heiratsurkunde 
  4. falls geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  5. falls verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten

Abweichend hiervon können zusätzliche Unterlagen evtl. bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Verstorbenen erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.

Gebühren:
- für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
  10,00 Euro

Rechtsgrundlage:
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) (externer Link)
§ 60 Personenstandsgesetz (PStG) (externer Link)