Beurkundung von Geburten

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Beurkundung von Geburten

Wird Ihr Kind im Schönebecker AMEOS Klinikum geboren, erhält das Standesamt eine Geburtsanzeige, die Auskunft über das Kind und dessen Eltern gibt. Um eine Geburt vollständig zu beurkunden, benötigt das Standesamt von Ihnen weitere Unterlagen. Welche diese sind, erfragen Sie bitte direkt im Standesamt Schönebeck oder entnehmen dies dem rechts stehenden Infoblatt:

Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts eingetragen ("beurkundet").
Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine Geburtsurkunde aus.
Der Antrag kann persönlich im Standesamt, auf dem Postweg oder per Email gestellt werden.

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:

  1. die Vornamen und der Geburtsname
  2. das Geschlecht
  3. Ort und Tag der Geburt des Kindes
  4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern
  5. die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern, wenn gewünscht

Gebühren:
- Geburtsurkunde des Kindes
10,00 Euro
- Namenserteilung
30,00 Euro

Die Geburtsurkunden für Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld werden anlässlich der Beurkundung der Geburt gebührenfrei ausgestellt.

Rechtsgrundlage:
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(externer Link) in der derzeit geltenden Fassung

Rechtsgrundlage:
§ 59 Personenstandsgesetz (PStG) (externer Link)
§ 48 Personenstandsverordnung (PStV) (externer Link)


Anerkennung der Vaterschaft

Sie erwarten ein Kind oder haben bereits ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet und wollen nun die Vaterschaft anerkennen. Der Vater muss hierzu die Erklärung abgeben, dass er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird. Vereinbaren Sie also praktischerweise einen Termin mit Ihrem Standesamt, an dem sowohl Vater als auch Mutter anwesend sein können.

Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, hierzu gehören auf jeden Fall:

  1. Ihre Ausweise
  2. Ihre Geburtsurkunden, ggf. die Ihres Kindes
  3. ggf. die Eheurkunde des Vaters
  4. ggf. Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Kindesmutter

Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Einzelfälle erfassen kann.
Nehmen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig Kontakt auf, um zu klären, welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen und wann Sie einen Termin vereinbaren können.