Bebauungsplan Nr. 68 "Grüner Waldsee Plötzky"

Dienstag, den 16. Juli 2019 um 09:45 Uhr
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 68 „Grüner Waldsee Plötzky“

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 68 „Grüner Waldsee Plötzky“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgegeben. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 13.12.2018 in seiner 39. Sitzung als Beschlussvorlage 0657/2018 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Umring gemäß dem Beschluss vom 13.12.2018 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt ca. 3,1 ha Fläche.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Grüner Waldsee Plötzky“  im Regelverfahren ist die Schaffung von Baurecht, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung aufbauend auf der Konzeption des Vorhabenträgers, dem Ferienpark Plötzky, zu gewährleisten. Der Bereich um den Grünen Waldsee soll dessen touristisches Angebot ergänzen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 68 „Grüner Waldsee Plötzky“ befindet sich in der Gemarkung 1391 Plötzky Flur 2 und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt dargestellt:

Schönebeck (Elbe), den 10.02.2019

Knoblauch
Oberbürgermeister