Bebauungsplan Nr. 31 „Elbbrückenrampe“

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.12.1997 den Bebauungsplan Nr. 31 „Elbbrückenrampe“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 10.06.1998 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 31 „Elbbrückenrampe“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Den Planunterlagen zum Bebauungsplan stellen wir Ihnen als PDF-Files unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Weitere Unterlagen können im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt eingesehen werden.

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Anlagen B-Plan 31:

Datei Beschreibung Dateigröße
Begründung
0.33 MB
Lärmschutzachten B-Plan-Nr. 31
0.24 MB
Lärmschutzgutachten B-Plan-Nr. 31 Teil 2
0.27 MB
Planzeichnung
2.96 MB
Satzungsbeschluss BP 31
10.59 KB
Schalltechnische Untersuchung
0.39 MB
Schalltechnische Untersuchung Anhang
0.82 MB
Schalltechnische Untersuchung Anhang 2
0.14 MB