Bebauungspläne

Der Bebauungsplan wird als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Er ist ein für jeden Bürger / für jede Bürgerin rechtsverbindlicher Bauleitplan. Der Bebauungsplan setzt die zulässige Nutzungsart in genau abgegrenzten Teilgebieten der Gemeinde fest. Die Inhalte des Bebauungsplans ergeben sich aus § 9 des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, zulässige Nutzungsarten, Bauwerkshöhen, Gemeinbedarfsflächen u. a. getroffen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke von Bebauungsplänen zu unterrichten. Hier können Sie sich über aktuelle Bürgerversammlungen und Offenlegungen informieren.

Die Bebauungspläne der Stadt Schönebeck (Elbe) können im Amt für Stadtplanung und Bauwesen eingesehen und als Kopie käuflich erworben werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die in den Anlagen der jeweiligen Seite befindlichen Planungen und Begründungen als PDF-Dokument herunter zu laden.

Auslegungen von Bebauungsplänen
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bebauungspläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich (per Post) oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Informationen erhalten Sie im Bereich Stadtplanungs- und Stadtentwicklung bei Frau Schimm, Telefon (03928) 710 413, Breiteweg 12, Zimmer 208.