Geänderte Straßenführung am Gänsewinkel

Zur Schaffung von Parkplätzen / Einbahnstraße geplant

randelgraben g nsewinkel

In den kommenden Tagen und Wochen werden Änderungen in der Verkehrsführung in der Adolfstraße und der Straße „Am Gänsewinkel“ im Schönebecker Stadtteil Felgeleben vorbereitet. Es wird um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Die vorzubereitenden Maßnahmen im Einzelnen:

  • Am Gänsewinkel: Die Straße wird aus Richtung Alt Felgeleben kommend ab der Einengung zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Adolfstraße/Albrechtstraße. Das bestehende gesetzliche Haltverbot aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite wird jeweils beidseitig ab Beginn der Einbahnstraße durch ein Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ verdeutlicht. Die Grabenseite bleibt vorerst durch Leitbaken gekennzeichnet. Es besteht dann ein Verbot der Einfahrt in den Gänsewinkel und in die Adolfstraße ab Einmündung Adolfstraße aus Richtung Otto-Kresse-Straße kommend.
  • Adolfstraße: Die Straße wird ebenfalls aus Richtung Hermann-Kasten-Straße kommend zur Einbahnstraße. In vorgegebener Fahrtrichtung rechtsseitig wird der bisher ungepflegte Seitenstreifen ab Montag, 18. März 2024, baulich befestigt und als Parkstreifen hergerichtet. Die Bauzeit beträgt etwa 1,5 Wochen und bringt Einschränkungen mit sich. Um diese so gering wie möglich zu halten, wird in zwei Abschnitten gebaut. Nach Freigabe wird dann eine Parkzeitbeschränkung von max. 30 Minuten (Parkscheibe) montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 17 Uhr angeordnet und entsprechend beschildert. Bei optimaler Ausnutzung können bis zu 10 PKW gleichzeitig geparkt werden. Die Grundstückszufahrten sind natürlich unbedingt freizuhalten.
  • Der Gänsewinkel wird ab Otto-Kresse-Straße auf der Grabenseite durch Leitbaken gekennzeichnet. Das bestehende gesetzliche Haltverbot durch das Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ mit Wiederholung verdeutlicht.