Silvester 2018: Feuerwerkskörper und die Reste der Pyrotechnik

  • Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren.
  • In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen.
  • Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen.
  • Für Entstehungsbrände gefüllten Wassereimer bereithalten.
  • Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
  • Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
  • Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
  • Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
  • Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen!
  • Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
  • Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus.
  • Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste.
  • Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten.
  • Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen. Weitere Schusswaffen verbieten sich von selbst.
  • Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.
  • Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
  • Raum verlassen, Türen schließen, Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren und Feuerwehr erwarten und einweisen
  • Schon jetzt einen Dank an alle Einsatzkräfte.
  • Allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schönebeck (Elbe) ein ruhiges Silvesterfest sowie eine gesunde Neujahrsfeier.