Silvester 2018: Feuerwerkskörper und die Reste der Pyrotechnik
- Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren.
- In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen.
- Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen.
- Für Entstehungsbrände gefüllten Wassereimer bereithalten.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
- Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen!
- Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
- Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus.
- Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste.
- Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten.
- Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen. Weitere Schusswaffen verbieten sich von selbst.
- Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.
- Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:
- Raum verlassen, Türen schließen, Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren und Feuerwehr erwarten und einweisen
- Schon jetzt einen Dank an alle Einsatzkräfte.
- Allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schönebeck (Elbe) ein ruhiges Silvesterfest sowie eine gesunde Neujahrsfeier.