Stadtrat beschloss INSEK 2030

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Schönebeck (Elbe) 2030 – INSEK 2030 benennt die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung und nimmt Themen, Stadträume und Maßnahmen in den Fokus, die von besonderer strategischer Bedeutung für die Gestaltung der Stadt und ein funktionierendes Zusammenleben sind. Als interdisziplinär erarbeitetes und vielseitig abgestimmtes Planungsinstrument bildet das INSEK 2030 sowohl die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln der Verwaltung, der Stadtpolitik sowie der Akteure der Stadtentwicklung. Es ist eine wichtige Orientierungshilfe bei Entscheidungsprozessen bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen als auch bei der Akquise von Fördermitteln. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist eine sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs.6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und findet seine Rechtsgrundlage in § 171b BauGB. Seinem Rechtscharakter nach zählt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zu den informellen Planungen. Unmittelbare bodenrechtliche Wirkungen treten nicht ein. Die Rechtslage ist vergleichbar mit der des Flächennutzungsplanes. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist das beschlossene INSEK zu berücksichtigen. Das INSEK ersetzt keine einzelnen Fachplanungen und besitzt auch nicht deren Detailebene. Bereits im Rahmen des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost wurde 2002 das erste

Stadtentwicklungskonzept erarbeitet, welches sich aufgrund des demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels der 1990er Jahre vornehmlich mit der Situation und Perspektive des Wohnungsbestandes auseinandersetzte. Mit Blick auf sich verändernde Rahmenbedingungen der Stadt- und damit auch der Wirtschafts- und Wohnentwicklung sowie sich abzeichnende teilräumliche Entwicklungstendenzen wurde Anfang 2015 der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Schönebeck (Elbe) durch den Stadtrat einstimmig beschlossen (vgl. Beschluss-Nr.: 0094/2015). Im Frühjahr 2016 wurde der Prozess der Fortschreibung des INSEK begonnen. Ziel der Fortschreibung ist, die aktuelle Situation sowie die Perspektive der Stadt Schönebeck (Elbe) zu ermitteln und daraus die geeigneten Ziele und Maßnahmen abzuleiten. Beauftragte, Beteiligte, Inhalte Die Erarbeitung der Fortschreibung des Konzeptes erfolgte durch das Büro für urbane Projekte aus Leipzig. Im Hinblick auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB / § 137 und §139 BauGB erfolgte neben der fachlichen Analyse von Datengrundlagen und Konzeptionen eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Stadtpolitik sowie Partnern und Schlüsselakteuren der Stadtentwicklung am planerisch-konzeptionellen Prozess. Im Zuge des weiteren Erarbeitungsprozesses des INSEK Schönebeck wurden gemeinsame Ziele und Leitbilder definiert, welche zukünftig als Grundlage für ein zielorientiertes,

disziplinübergreifendes Planen und Handeln herangezogen werden sollen. Dabei handelt es sich zum einen um das „Strategische Leitbild Schönebeck 2030“, in dem für verschiedene Strategiebereiche konkrete Ziele benannt wurden, die die Handelnden der Stadtpolitik und die Partner der Stadtentwicklung gemeinsam erreichen wollen. Als zentrale Zielaussage des Leitbildes der Stadtentwicklung wurde formuliert, „Schönebeck (Elbe) 2030 hält das Gleichgewicht zwischen Stadt und Land.“ Demzufolge ist sowohl die Balance zwischen dem ländlichen und urbanen Charakter zu halten als auch ein gegenseitiger Austausch herzustellen. Das strategische Leitbild ist in sechs Ebenen gegliedert, in denen die verschiedenen Aufgaben der Stadtentwicklung inhaltlich sortiert sind.

Die Leitbildebenen im Einzelnen lauten:

•           Lebensmittelpunkt – mit städtisch-kompakten Quartieren und ländlich-naturnahen

Ortsteilen

•           Wirtschaftsstandort – umfasst Unternehmen mit Tradition und Branchen mit

Innovation

•           Miteinanderstadt – lebendig und offen für Alle

•           Grüne Stadt – mit Räumen für Interaktion und Rückzug

•           Mobile und angebundene Stadt – in sich erschlossen und nach Außen angebunden

•           Kooperative und vernetzte Stadt – transparent nach Innen und selbstbewusst nach Außen.

Darüber hinaus wurden bezüglich der raumstrukturellen Entwicklungsrichtungen sowie hinsichtlich der Verortung von Schwerpunkträumen Szenarien und Strategien entworfen, die es ebenfalls aufzugreifen gilt. Auf dieser Grundlage wurde ein „Räumliches Leitbild“ erarbeitet, das die Stadträume Schönebecks hinsichtlich ihrer Nutzungen und Aufgaben in den Fokus setzt. In Anknüpfung an die in den Analysen gewonnenen Erkenntnisse wurden entsprechende

Handlungsfelder mit konkreten Strategien formuliert und dargestellt. Die Handlungsfelder mit

ihren jeweiligen Empfehlungen orientieren sich am Strategischen Leitbild Schönebeck 2030

sowie an den Vorgaben und planerischen Grundsätzen des Räumlichen Leitbildes. Es wurden entsprechend Schwerpunkträume definiert (vgl. Kapitel 5) und strategische Maßnahmen und Projekte benannt. Strategisch besonders bedeutsame Maßnahmen wurden dabei als Leitprojekte definiert und mit erläuternden Steckbriefen untersetzt. Damit verfügen sie über einen herausgehobenen Status und sind prioritär umzusetzen. In Form einer Kosten- und Finanzierungsübersicht sind jedem Handlungsfeld konkrete Maßnahmen bzw. Projekte zugeordnet. Diese Übersicht versteht sich als Umsetzungsinstrument zur Erreichung der im INSEK verankerten Ziele. Er stellt als Momentaufnahme den gegenwärtigen Stand der Dinge dar und ist regelmäßig fortzuschreiben. Mit den in der Kosten- und Finanzierungsübersicht abgebildeten Kosten wird ein möglicher Kostenrahmen bis 2030 dargestellt. Dabei übersteigt die Menge der Maßnahmen die

haushälterisch möglichen monetären Mittel bei weitem, vielmehr sind die prognostizierten

Kosten als Größenordnung anzunehmen, welche den zum heutigen Zeitpunkt eingeschätzten

Bedarf angeben. Dabei erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen zum Teil aus dem städtischen Haushalt, einzelne Maßnahmen sind zudem neben den städtischen Eigenmitteln von einer Zuweisung von Fördermittel abhängig. Andere Maßnahmen werden durch externe Investoren bzw.

Eigentümer finanziert. Insgesamt handelt es sich bei der Kosten- und Finanzierungsübersicht um eine Ansammlung von Maßnahme und Projekten, aus dieser je nach zur Verfügung stehender

Fördermöglichkeiten, haushaltsmäßiger Verfügbarkeit der Eigenmittel und Berücksichtigung im

Rahmen der Haushaltsplanung Maßnahmen zur Umsetzung angemeldet bzw. durchgeführt

werden können. Nach der Billigung des Konzeptes wird dieses dem Landesverwaltungsamt und dem

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vorgelegt. Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des INSEK 2030 für die Abgrenzung von Schwerpunkträumen wird durch die Verwaltung ein Vorschlag für die Neufestlegung der Stadtumbaugebiete erarbeitet. Die neue Abgrenzung der Stadtumbaugebiete soll dem Stadtrat im Anschluss zur Beschlussfassung gemäß § 171 b Abs. 1 vorgelegt werden. Nähere Informationen finden Sie auch in dem in der rechten Spalte angeordneten Link zum INSEK2030.