Silvester: Reste der Pyrotechnik beseitigen

ihre Pflicht zur Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und zum Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Stadt Schönebeck (Elbe) einschließlich der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen gemäß § 47 StrG LSA den Eigentümern sowie den dinglich Nutzungsberechtigten der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke. Die Reinigung wird nur insoweit übertragen, wie dies auf Grund der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist."

Der Stadt Schönebeck verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung der in einem gesonderten Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte. Hier wird der Städtische Bauhof tätig. Dabei handelt es sich um bedeutende Straßen der Verkehrsführung besonders der Innenstadt, aber auch wichtige Zugangsstraßen und Hauptstraßen. Das Straßenverzeichnis findet sich unter www.schoenebeck-elbe.de unter Bekanntmachungen im Unterverzeichnis Satzungen, Straßenreinigungssatzung. Wie vom städtischen Ordnungsamt zu erfahren ist, werden in einem angemessenen Abstand nach dem Silvestertag im Januar Kontrollen durchgeführt, ob Bürger ihrer Reinigungspflicht nachgekommen sind. Wenn nicht, hat dies bei Nichtnachkommen einer folgenden Aufforderung ordnungsrechtliche Konsequenzen. Nur bei verkehrsgefährdenden Situationen bzw. Hinweisen auf solche wird sofort gehandelt.