Teil der Brückenauffahrt wird in einer Fahrtrichtung geöffnet

Am 23. Dezember 2014 erfolgt im Laufe des Tages die Öffnung der Straße ?Brückenaufgang? in Schönebeck (Elbe) in nur einer Fahrtrichtung von der Elbbrückenauffahrt aus beiden Richtungen der B 246 a kommend in Richtung Markt. Der Kraftverkehr kann den ?Brückenaufgang? dann, von der Elbbrückenauffahrt (B 246 a) kommend, im Einrichtungsverkehr zwischen dieser Einmündung und dem Abzweig Grabenstraße in Richtung Markt befahren. Dieser kleinere Teil des Brückenaufgangs ist dann Einbahnstraße in südöstlicher Richtung. Der weitere Bereich zwischen Abzweig Grabenstraße und Markt ist nach wie vor in beiden Richtungen durch Kfz befahrbar. Es handelt sich um eine zwischenzeitliche Regelung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Marktbereich. Eine Zufahrt zur Elbbrückenauffahrt über die Straße Brückenaufgang  ist nur für den Fahrradverkehr möglich.