Informationen zur Integrationsarbeit und Willkommenskultur im Salzlandkreis

insgesamt 136.039 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2013 bedeutet dies eine Erhöhung um 50.714 Personen (60 %). In diesem Jahr werden nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zu 250.000 Asylbewerber und Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen.

Diese Entwicklung spiegelt sich nicht nur auf Bund- und Länderebene, sondern auch in den kreisfreien Städten und Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt wider, die gegenwärtig mit der Bewältigung der deutlich angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert sind. Im sogenannten Dublin-Verfahren wird bestimmt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die Dublin-Verordnung legt fest, dass jeder im sogenannten "Dublinraum" gestellte Asylantrag geprüft wird und zwar durch einen Mitgliedstaat (kein Asyl-Shopping). Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Stellt ein Drittstaatsangehöriger in einem Mitgliedstaat einen Asylantrag, prüft dieser gemäß der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung dieses Asylantrages zuständig ist. Ist hierfür ein anderer Mitgliedstaat zuständig, wird an diesen ein Übernahmeersuchen (Aufnahme- oder Wiederaufnahme) gestellt. Hält der ersuchte Mitgliedstaat dies für begründet, stimmt er innerhalb der Antwortfrist zu.

Die Entscheidung, den Asylantrag nicht zu prüfen und den Antragsteller in den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen, wird dem Antragsteller mitgeteilt. Die beteiligten Mitgliedstaaten vereinbaren die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen 6 Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat über. Mitgliedstaaten, in denen die Dublin-Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Staaten der EU sowie auf Grund der Parallelabkommen auch Norwegen, Island, die Schweiz und seit dem 19.12.2011 Liechtenstein.

Um das Asylverfahren zu verkürzen bzw. die Bearbeitung der Erstanträge in Deutschland zu beschleunigen, wurde entschieden, das Personal des BAMF aufzustocken. Des Weiteren  ist am 06. November 2014 das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer in Kraft getreten. Das Gesetz bewirkt Änderungen im Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG) und in der Beschäftigungsverordnung. Im AsylVerfG wird die Sperrfrist vor Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet für Asylbewerber von 9 auf 3 Monate verkürzt. Dadurch soll die Abhängigkeit dieser Personengruppe von öffentlichen Sozialleistungen reduziert werden. Diesem Ziel dient ebenfalls die Verkürzung der Dauer des rechtlichen Arbeitsverbots für geduldete Ausländer von einem Jahr auf 3 Monate. Um das Asylverfahren zu beschleunigen, wurde die Liste mit den sicheren Herkunftsstaaten (bis jetzt Senegal und Ghana) um Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien erweitert.

Die Kommunen und somit ebenfalls der Salzlandkreis stehen wegen o.g. Tatbestände, insbesondere auf Grund der quantitativen und qualitativen Anforderungen bezüglich der Unterbringung, Beratung, Betreuung und Versorgung von Asylbegehrenden vor hohen Anforderungen. Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen hat der Salzlandkreis eine gesonderte Stabsstelle gebildet. Der Auftrag der Stabsstelle besteht darin, die Unterbringung des Personenkreises nach dessen Zuweisung (durch die Zentrale Aufnahmestelle des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt über die Ausländerbehörde) in den vom Salzlandkreis angemieteten Wohnungen und in Gemeinschaftsunterkünften zu garantieren. Des Weiteren werden den Neuankömmlingen die ersten Schritte vor Ort erläutert. Bei Bedarf werden die Flüchtlinge auf dem Weg zu Behörden und Institutionen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Vereinen) begleitet. Die Flüchtlinge werden bei der Beantragung verschiedener Leistungen wie z.B. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt.

Durch Herrn Landrat Markus Bauer und die Mitarbeiter der zuständigen Fachdienste des Landkreises, die gesonderten Beratungs- und Betreuungsdienste, zahlreiche Bildungsinstitutionen, Einrichtungen und Vereine (die insgesamt das Integrationsnetzwerk des Salzlandkreises bilden) und durch die Integrationskoordinatorin werden die Tätigkeiten der Stabsstelle unterstützt. Die Akteure der Integrationsarbeit führen Projekte, die aus Bundes- und Landesmittel finanziert werden, durch. Über das Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" (zuständig Fachdienst Jugend und Familie) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte insbesondere die Vernetzung der Träger der Jugend sowie  Migrationsdienste gefördert werden. Hauptanliegen des Programms ist, Projekte für Toleranz und Demokratie sowie gegen Rechtsradikalismus, Fremdfeindlichkeit und Antisemitismus in einem lokalen Aktionsplan umzusetzen. Aus dem Bundesprogramm und aus Landesmitteln wird ebenfalls die "Interkulturelle Woche" im Salzlandkreis finanziert.

Die "Interkulturelle Woche" ist eine Initiative der deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Sie findet bundesweit jährlich Ende September statt und wird sowohl von den Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Ausländerbeiräten als auch Integrationskoordinatoren, Integrationsbeauftragten, Migrationsorganisationen sowie Initiativgruppen unterstützt und mitgetragen. Im Rahmen der "Interkulturellen Woche" werden im Salzlandkreis Projekte und Veranstaltungen durchgeführt, die u.a. einen respektvollen Umgang mit Vielfalt, die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Hintergründe und Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Förderung der interkulturellen Kompetenz als Ziele haben.

Als Integrationskoordinatorin des Salzlandkreises mit Migrationshintergrund möchte ich auf diesem Wege an die Toleranz, Akzeptanz und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger des Salzlandkreises gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern appellieren. Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass Deutschland "alt" wird und dass bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht. Bundes- und landesweit gibt es Projekte, die darauf zielen, Jugendliche aus Süd- und Osteuropa wie z.B. Spanien, Portugal, Ungarn und Rumänien hier ausbilden zu lassen, um damit dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Zuwanderer sind nicht nur als Fachkräfte für Deutschland unabdingbar geworden, sondern sie bereichern auch durch ihre Kultur unser Leben. Sie kommen nicht nur aus Ländern, die für uns durch die schöne Landschaft und Gastfreundschaft "Lieblingsurlaubsländer" geworden sind. Oft herrschen in diesen Ländern Krieg, Armut und somit Flucht. Für eine weitere kompetente Integrationsarbeit und zwecks Aufbau eines Dolmetscherpools  benötigt der Salzlandkreis dringend ehrenamtliche Dolmetscher, die neben Deutsch folgende Sprachen beherrschen: Englisch, Französisch, Arabisch, Albanisch, Türkisch, Serbisch. Des Weiteren werden Ehrenamtliche gesucht, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen Deutschunterricht geben können.

Interessierte Bürgerinnen  und Bürger werden gebeten, sich an die Integrationskoordinatorin des Salzlandkreises wie folgt zu wenden:

Frau Nausicaa Apolzan
Tel.: (03471) 684-1356
E-Mail: integration@kreis-slk.de