Haushaltsausgleiche durch Änderungserlass des Innenministeriums möglich

die jeweiligen Defizite ausgeglichen werden. Die nun möglichen Rücklagenverrechnungen der negativen Jahresergebnisse betreffen sowohl die defizitären Haushaltsplanungen als auch die Jahresabschlüsse. Gisela Schröder wertet die Entscheidung des Innenministeriums als beachtlichen Erfolg gemeinsamer Bemühungen. Es geht um kommunale Handlungsfähigkeit und darum, die strukturellen Haushaltsprobleme zu bewältigen. Natürlich müssen die Anstrengungen im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes konsequent fortgesetzt werden. Die Stadt Schönebeck (Elbe) möchte sich bei allen Mitwirkenden, insbesondere beim Innenministerium für die konstruktive Unterstützung bedanken.