Auftakt der bundesweiten Initiative des BMFSFJ "Stärker als Gewalt"

dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Jeder von Gewalt betroffenen Frau den Schutz und die Beratung zu gewähren, die sie – akut und längerfristig – braucht, ist eine Verpflichtung, nicht zuletzt aus der Istanbul-Konvention. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2017 die Istanbul Konvention ratifiziert und sich damit gesetzlich verpflichtet, die darin enthaltenen, umfassenden Verpflichtungen zu Prävention und Bekämpfung von Gewalt sowie zur Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern einschließlich Verbesserung der Hilfestrukturen umzusetzen.