Welche Frau verdient 2018 den Ehrenpreis "Salzlandfrau"?

ehrenamtlich aktive Frauen für die Ehrenpreisvergabe schriftlich zu nominieren. Die Ehrenpreisträgerinnen 2018 werden im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung am Mittwoch, dem 7. März 2018, in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr im "Dr.-Tolberg-Saal" im SOLEPARK Schönebeck/Salzelmen, Badepark 1 in 39218 Schönebeck (Elbe) bekanntgegeben. Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder Ihrem beruflichen Umfeld Frauen kennen, deren Leistungen Sie bemerkenswert finden, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihren Nominierungsvorschlag schriftlich einreichen. Veranstalter der Ehrenpreisverleihung 2018 sind der Salzlandkreis sowie die Städte Schönebeck (Elbe), Staßfurt und Bernburg (Saale) mit ihren Gleichstellungsbeauftragten, die Salzlandsparkasse, die RiRo Staßfurter Speiseservice GmbH und die Volksküche Aschersleben/Staßfurt GmbH. Finanzielle Unterstützung leisten zudem die Stadtwerke Schönebeck GmbH, die Stadtwerke Staßfurt GmbH und die Erdgas Mittelsachsen GmbH. In der Hoffnung, dass die Ehrung auch im Jahr 2018 eine erfolgreiche Fortsetzung findet, möchten wir uns bereits jetzt für Ihre Nominierungsvorschläge bedanken. 

Nachfolgend erfahren Sie, was Sie tun können, damit verdienten Frauen die Ehrung "Salzlandfrau" 2018 zuteilwerden kann. Wer kann die "Salzlandfrau" 2017 vorschlagen? Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unternehmen können die Auszeichnung verdienter Frauen anregen. Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen? Der Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste begrenzt auf eine A4-Seite enthalten. Eine bloße Aufzählung von Funktionen oder Ämtern ist nicht ausreichend. Die Nominierte sollte im Salzlandkreis wohnhaft sein. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen. Die Beilage von aktuellen Referenzen, aus denen die Einschätzung des Engagements der Nominierten hervorgeht, ist erwünscht. Gern können die Vorschläge mit Belegen wie z. B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter untermauert sein. Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. informiert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückgesandt. Wer prüft die Nominierungsvorschläge? Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salzlandkreises wird über die Ehrenpreisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Anerkennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leistung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen. Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Auswahlverfahrens zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben. An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist? Ihre Nominierungsvorschläge senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2018 (es zählt der Eingang des Poststempels) an eine der folgenden Ansprechpartnerinnen:  

Stadt Schönebeck (Elbe)

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte

Frau Andrea Alzuro Lopez

Markt 1                                                               

39218 Schönebeck (Elbe)

Telefon: 03928 710303

Telefax: 03928 710199

E-Mail: A.Alzuro-Lopez@schoenebeck-elbe.de

Salzlandkreis                                                                                   

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte       

Frau Astrid Müller

Karlsplatz 37                                                                    

Telefon: 03471 6841020                                              

Telefax: 03471 684 2800                                              

E-Mail: amueller@kreis-slk.de

Stadt Bernburg (Saale)

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Frau Stein

Schloßgartenstraße 16                                

06406 Bernburg (Saale)

Telefon: 03471 659685

Telefax: 03471 622127

E-Mail: regina.stein.stadt@bernburg.de

Stadt Staßfurt                                                                 

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte               

Frau Christine Fischmann                                          

Hohenerxlebener Straße 12                                     

39418 Staßfurt                                                

Telefon: 03925 981207                                 

Telefax: 03925 981208                                 

E-Mail: christine.fischmann@stassfurt.de          

Die o.g. Ansprechpartnerinnen beantworten auch gern Ihre Fragen oder nehmen Anregungen entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.