Alte Elbbrücke wird tonnagebegrenzt

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Vollsperrung der B 246a von der Alten Fähre über Plötzky bis Gommern wird für die alte Elbbrücke („Thälmannbrücke“) voraussichtlich ab nächster Woche eine Tonnagebegrenzung bis 3,5 Tonnen gelten und entsprechend ausgeschildert. Damit wird der Schwerverkehr über die neue Elbauenbrücke Schönebeck abgeleitet.