Anhörungstermin im Verfahren Ortsumgehung Schönebeck B 246a

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können während der Dauer der Auslegung sowie beim Anhörungstermin erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widerspruch gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Sie werden vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte geprüft. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.