Anträge zwei Wochen vor Beginn stellen

Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum

Aus gegebenem Anlass weist das Sachgebiet Straßenverkehr der Stadt Schönebeck (Elbe) darauf hin, dass bei allen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme – die Straßenverkehrsbehörde unterrichtet werden muss. Dies betrifft beispielsweise die verkehrsrechtlichen Anordnungen für Straßensperren und das Aufstellen von Gerüsten oder Containern. Anträge sind online auf der Internetseite der Stadt Schönebeck unter „Formularservice“ vorhanden.

Rechtsgrundlage dafür sind die Straßenverkehrsordnung unter §45 Abs. 6 sowie die Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen (RSA 95 Punkte 1.3.1 Nr. 3).