Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser - Wasserwehren üben Ereignisfall im Frohser Hafen

Für die Stadt Schönebeck (Elbe) nehmen die 10 Mitglieder der im Juli 2005 gegründeten Wasserwehr nach einer gemeinsamen Übung im Vorjahr an solch praktischen Übungen teil. Unter Leitung ihres erst vor kurzer Zeit im Ehrenamt bestimmten Wehrleiters Dirk Lindner kommt den Schönebeckern am 24. Oktober eine besondere Verantwortung zu, denn sie sind für die Vorbereitung und Logistik verantwortlich. An dieser Stelle nochmals ein wichtiger Hinweis: Nach dem Wassergesetz des Landes sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahren (Wasserwehr) einzurichten. Diese Zuständigkeit entbindet die durch Hochwassergefahr betroffenen Bürger aber nicht von ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge. Unterstützung erhalten die Wasserwehren bei Bedarf vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) in Sachsen-Anhalt, der über hochqualifiziertes Fachpersonal zur Schadensbeurteilung und Deichverteidigung vor Ort verfügt. Wie vom Beauftragten des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse bei der Stadt Schönebeck (Elbe), Olaf Godlofski, zu erfahren war, ist die Zahl der Mitglieder der Wasserwehr Schönebeck aus den Erfahrungen des verheerenden Elbehochwasser im Jahre 2002 noch nicht ausreichend um eine effektive Deichverteidigung aufzubauen. Es wäre wünschens-wert, wenn sich weitere Bürger der Elbestadt für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu Verfügung stellen. Interessenten für diese wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit melden sich unter der Telefonnummer der 710- 314.