Planmäßige Überprüfung der Schönebecker Elbauenbrücke

einerseits die Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Andererseits werden eventuelle Baumängel rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt. Jedes Ingenieurbauwerk ist turnusmäßig detailliert in Augenschein zu nehmen. Bei einem so großen Bauwerk wie der Elbauenbrücke Schönebeck - Verkehrsfreigabe war am 27. August 2013 -, die außerdem über die statischen Besonderheiten eines Pylons und der Tragseile verfügt, ist eine solche Prüfung vergleichsweise umfangreich. So werden alle Bauteile mittels spezieller mobiler Brückenbesichtigungstechnik, Hubarbeitsbühnen und zum Teil auch durch Industriekletterer einer intensiven Sichtprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden sowohl Untersuchungen zur Belastbarkeit und Schwingungsdämpfung der Brückentragseile vorgenommen, als auch eine Kontrollvermessung des Bauwerks. So können auch eventuelle Mängel und Schäden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist für Bauleistungen (5 Jahre) festgestellt werden (Gewährleistungshauptprüfung).

Zu einer halbseitigen Sperrung mit Ampelregelung kommt es bereits ab Mittwoch, 4. Oktober bis zum 10. Oktober sowie vom 18. bis 20. Oktober 2017. In dieser Zeit werden die Brückenüberbauten sowie die Irritationsschutzwände an den Brückenrändern mit Brückenuntersichtgeräten auf ihren nicht zugänglichen Außen- und Unterseiten geprüft. Auch alle Brückenlager sowie die Konstruktionen der Übergangsfugen an den Brückenenden und zwischen den Vorland- und Strombrückenteilen müssen während dieser zweieinhalb Wochen im Detail begutachtet werden.

In der Woche vom 23. bis 29. Oktober 2017 ist die Vollsperrung der Brücke geplant. Dann werden alle übrigen Arbeiten konzentriert, die nur bei Vollsperrung zu realisieren sind. Hierzu gehören die Schwingungsanalyse der Tragseile und die Vermessung. Für beides muss die Brücke in einen unbelasteten Zustand gebracht werden. Zusätzlich wird der gesamte Bereich des Pylons mit einer Hubarbeitsbühne und durch Industriekletterer kontrolliert. Diese Arbeiten sind sehr witterungsabhängig, das heißt, Messungen an den Tragseilen sind bei zu starkem Wind unmöglich. Deshalb wird den Fachleuten hier eine "Reserve" vom 30. Oktober  bis 5. November 2017 eingeräumt. Dann würde sich der Zeitraum der Vollsperrung möglicherweise auch verlängern.

Während der Vollsperrung wird der Verkehr in beiden Richtungen durch die Stadt Schönebeck umgeleitet; Salzstraße (Abzweig B 246a/Grünewalde) zur Kreisstraße (K) 1296/Elbenauer Straße (Kreisverkehr), alte Elbebrücke bis zum Friedensplatz, Richtung Westen in die Tischlerstraße. bis zum Kreisel, Richtung Süd-Osten in die Söker Straße bis Hoher Weg, Richtung Süd-Osten in den "Hohen Weg" bis zum Kreisel, Richtung Nord-Osten in den Heinitzhof bis zur Barbyer Straße, Richtung Osten in die Barbyer Straße bis zur B 246a. Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.