Geschäfte können an Adventssonntagen öffnen

An den Sonntagen 03.12.2017, 10.12.2017 sowie 17.12.2017 können alle Verkaufsstellen in Schönebeck (Elbe) zum Zweck des Verkaufes zeitlich begrenzt öffnen. Die Betreiber von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet können aus Anlass des Weihnachtsmarktes in Bad Salzelmen am ersten Adventssonntag, des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz der Stadt Schönebeck (Elbe) am zweiten Adventssonntag sowie des Festes „Weihnachtlicher Bierer Berg“ am dritten Adventssonntag für nicht mehr als fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr ihre Warenangebote verkaufen. Für diese Regelung hat der Oberbürgermeister eine Allgemeinverfügung erlassen.