Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen (entlang der L 51) wurde festgestellt, dass auch die Stadt Schönebeck (Elbe) betroffen ist. Alle Gemeinden (57 Gemeinden in Land Sachsen-Anhalt) mit betroffenen Einwohnern, die nächtlichem Umgebungslärm von ausgesetzt sind, sollen die Möglichkeit einer Lärmaktionsplanung prüfen. Bis zum 31.10.2017 läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die dabei von den Einwohnern eingereichten Vorschläge und Anregungen sollen in die zu erstellenden Entwürfe einer Lärmaktionsplanung einfließen. Unter folgendem Link auf der Internetseite des LAU (Landesamt für Umweltschutz) Sachsen-Anhalt können sich interessierte Bürger ein Beteiligungsformular für die Stadt Schönebeck (Elbe) herunterladen, um ihre Anregungen und Vorschläge für den Entwurf eines Lärmaktionsplanes einzubringen: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/laermaktionsplanung/ Die ausgefüllten Beteiligungsformulare können per Post oder E-Mail direkt an die dafür bereitgestellte E-Mail-Adresse übermittelt werden: eu-laerm@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Nach dem 31.10.2017 werden die Entwürfe,  Vorschläge und Anregungen der Bürger abgewogen und die Ausführbarkeit gemeinsam mit der Stadt und den zuständigen Straßenbaulastträgern beraten. Die überarbeiteten Entwürfe werden anschließend im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für vier Wochen ausgelegt, ehe ein Stadtratsbeschluss über die Lärmaktionsplanung erfolgt. Für Rückfragen bzw. Einsichtnahme in die Unterlagen kann man sich auch an Tel. 03928 710 427 wenden.