„Tree of Life“ in Sachsen-Anhalt nicht zulässig

Aufgrund mehrerer Veröffentlichungen in Medien weist die Stadt Schönebeck (Elbe) darauf hin, dass die von Bestattern angebotenen Tree-of-Life-Bestattungen in Sachsen-Anhalt unzulässig sind. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in ein Vitalerde-Substratgemisch gegeben, in welches der vorher ausgewählte Wunschbaum gepflanzt wird. Nach durchgeführter Durchwurzelungszeit von mehreren Monaten im Ausland wird der Wunschbaum zurückgeführt und den Angehörigen zur Anpflanzung im eigenen Garten übergeben. Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt lässt diese Art von Bestattungen jedoch nicht zu.