Landesregierung: Änderungen zum Finanzausgleich

2016 gegenüber 2015 vermindert sich anstelle von rd. 32,8 Mio. Euro nur noch um rd. 21,9 Mio. Euro. In den Gesetzentwurf sind folgende Änderungen eingeflossen:

·         Auf den Hebesatzvergleich (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) mit den anderen östlichen Bundesländern wird verzichtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen notwendigen Konsolidierung selber ihrer Verantwortung gerecht werden und erforderliche Einnahmen erschließen. Insoweit ist eine Anrechnung von nicht erzielten Einnahmen infolge niedriger Hebesätze entbehrlich. Damit verzichtet das Land auf Abzugsbeträge für 2015 in Höhe von rd. 5,45 Mio. Euro und in 2016 in Höhe von rd. 10,91 Mio. Euro.  

·         Die zunächst mit rd. 143 Mio. Euro bemessene Zuweisung zur Tilgung von investiven Krediten wird auf 154,7 Mio. Euro in 2015 und 154,1 Mio. Euro in 2016, mithin um 11,71 Mio. Euro und 11,12 Mio. Euro erhöht. Dadurch ist gewährleistet, dass die Kommunen ihren Tilgungsverpflichtungen nachkommen können.

·         Der interne Landesvergleich wird hinsichtlich des Korridors abgeschwächt. Insoweit reduziert sich der Abzugsbetrag in 2015 um rd. 6,10 Mio. Euro und in 2016 um rd. 12,20 Mio. Euro.

·         Im Weiteren erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende zusätzlich rd. 14,25 Mio. Euro.

Der Minister wies darauf hin, dass die Kommunen neben den Zahlungen über das FAG die Investitionspauschale in Höhe von 125 Mio. Euro sowie die Mittel des Ausgleichsstocks (40 Mio. Euro für 2015 und 50 Mio. Euro für 2016) erhalten. Das Entschuldungsprogramm STARK II und die Sanierung aller bestandsfähigen Schulen und Kitas (STARK III) würden ebenfalls zur Stärkung der Kommunen beitragen. (Pressemitteilung der Landesregierung)