Achtung Änderung der Vorfahrt!

Entsprechend der Erkenntnis über das Fahrverhalten der Kraftfahrer in diesem Wohngebiet und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erweist sich diese verkehrsbehördliche Maßnahme als notwendig. Sie dient ausschließlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, vor allem aber auch einer sichereren Gestaltung des Schulweges. Für die Zone 30 gilt gemäß § 41StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, und die Regelung der Vorfahrt rechts vor links. Somit verliert z. B.  die Lessingstraße in dem Abschnitt zwischen der Dr. ? M. ? Luther ? Str. und der W. - Hellge - Str. Ihren Status als Hauptverkehrsstraße. Alle Verkehrsteilnehmer werden zur Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme aufgerufen.