Gebäudeabriss an der Wilhelm-Hellge-Straße

die Stadt in diesem Fall lediglich eine Gehwegsicherung veranlasst hatte, da Gefahr vom Grundstück ausging. In Fällen eines gebotenen Abrisses wird das weitere Vorgehen wie hier mit dem Fachdienst Bauordnung (des Salzlandkreises) abgestimmt, welches die entsprechende Entscheidung trifft. Der Eigentümer hatte inzwischen selbst den Abriss veranlasst. Natürlich werden in diesem Falle keine "Bußgelder" abgefordert.