Änderungen in der Verkehrsführung am "Kunstanger"

zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Für Kraftfahrzeuge  über 3,5 Tonnen besteht ein Verkehrsverbot. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kraftfahrzeuge von Betriebs- und Versorgungsdiensten. Für Kraftfahrzeuge, die eine Länge von mehr als 10 m aufweisen, besteht ein Verkehrs-verbot, Ausnahmeregelungen sind nicht möglich. Die Zufahrt in den Kunstanger erfolgt aus Richtung Eggersdorfer Straße zwischen dem Bahnübergang und der Feldmark im Zweirichtungsverkehr. Das Abbiegen von Fahrzeugen, welche über den Bahnübergang aus Richtung Eggersdorfer Straße kommend über den Bahnübergang fahren und links abbiegen, ist entsprechend der zuvor genannten verkehrsrechtlichen Anordnungen erlaubt. Die zuvor genannte Straße "Kunstanger" entlang der Bahnlinie wird in dem Abschnitt zwischen Bahnübergang und Fußgängerrampe Bahnhof Bad Salzelmen zur Einbahnstraße erklärt. Radfahrerverkehr wird jedoch in der entgegengesetzten Richtung zugelassen. Der Abschnitt der Straße "Kunstanger" ab Höhe Hintereingang Kaufland und Höhe Grundstück Nr. 61 wird ebenfalls zur Einbahnstraße erklärt. Radfahrern wird auch hier die Fahrt in entgegengesetzter Richtung erlaubt. Anfragen zu den Veränderungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen können an die Stadt Schönebeck, Sachgebiet Straßenverkehr, gerichtet werden.