Sicherheits-und Ordnungsamt: Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden 2018

Angesichts von Hitze und Trockenheit hat Schönebecks Oberbürgermeister eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf dieser städtischen Homepage www.schoenebeck.de unter „Bekanntmachungen“ sowie im Amtsblatt vom 1.08.2018 im vollen Wortlaut veröffentlicht wird. Es wird dringend um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Wir zitieren hier Auszüge: „…Die Verfügung gilt für alle unbebauten Flächen sowie Bereiche mit waldähnlicher Bestockung im gesamten Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe), insbesondere im gesamten Naherholungsgebiet Plötzky-Pretzien. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer ist verboten. Darin enthalten ist auch das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit liegt ein erhöhtes Brandrisiko nach Waldbrandgefahrenstufe 4 vor. Eine Änderung der Situation ist bislang nicht absehbar. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer im o. g. Bereich ist aufgrund der Witterung nicht mehr zulässig…“