Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Energetische Sanierung wird günstiger

entweder in Form eines sehr zinsgünstigen Kredits oder als Investitionszuschuss. Förderfähig sind sowohl die vollständige Sanierung eines Hauses als auch einzelne Vorhaben. "Für alle Anträge, die ab 1. August gestellt werden, haben sich die Bedingungen nun noch einmal deutlich verbessert", erläutert Harald Nitzschke: "Der Förderhöchstbetrag für Kredit steigt um ein glattes Drittel, von 75.000 auf 100.000 Euro. Außerdem kann die Förderung nunmehr für alle Häuser mit Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 1.2.2002 in Anspruch genommen werden ? statt bisher dem 1.1.1995." Sowohl die Förderhöhe als auch der Kreis der Förderberechtigten werden also spürbar vergrößert. Wichtig für alle Sanierungswilligen bleibt jedoch in jedem Fall, so Nitzschke, eine unabhängige Expertenmeinung: "Ein Energieberater analysiert die Ausgangssituation des Hauses, schlägt sinnvolle Maßnahmen vor und kennt außerdem die richtigen Förderprogramme." Denn nur wenn Haus, Bewohner und Sanierungsplan zusammenpassen, sind am Ende alle zufrieden. Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und öffentlichen Förderprogrammen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch unter 0800 ? 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.