Warnung vor afrikanischer Schweinepest

betroffene Betrieb in Polen liegt nur knapp 600 km von der deutschen Grenze entfernt. Der Fachdienst 31, Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, mahnt nochmals zu Vorbeugung und erhöhter Wachsamkeit. Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die mit hohem Fieber einhergeht und für Haus- und Wildschweine tödlich ist. Für Menschen besteht keine Gefahr. Alle Schweinehalter werden aufgefordert, ihre Schutzmaßnahmen zu prüfen und ggf. zu erhöhen. Auch Kleinstbestände sind vor unbefugtem Betreten zu schützen und am Stalleingang/-ausgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für das Schuhwerk zu versehen. Die Bestandsbücher/-Register sind regelmäßig zu aktualisieren. Zu- und Verkäufe sind nachvollziehbar zu dokumentieren, ebenfalls Abgänge durch Verendungen und Hausschlachtungen. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, insbesondere mit hohem Fieber, Schwäche, Fressunlust, evtl. Bewegungsstörungen, Atemproblemen, Durchfall, Blutungsneigung ist unbedingt der betreuende Tierarzt hinzuzuziehen. Ggf. werden Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion entnommen und zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz eingesandt. Die Virusübertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier, aber auch indirekt über kontaminierte Gerätschaften, Kleidung oder Essensreste. So kann das achtlos entsorgte Wurstbrötchen aus einer betroffenen Region zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Neben den tödlichen Auswirkungen für die Tiere und den psychischen Auswirkungen auf die Schweinehalter, deren Tiere erkranken bzw. im Tierseuchenfall getötet werden müssten, ist bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein hoher wirtschaftlicher Schaden zu erwarten. Um der Tierseuche im Falle einer Einschleppung möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben, ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen zur Vorbeugung strikt eingehalten werden und fragliche Symptome unverzüglich abgeklärt werden. Es wird an dieser Stelle nochmals auf die Pflicht zur Registrierung der Tierhaltungen und auf das Verfütterungsverbot von Speiseabfällen hingewiesen. Ebenfalls ist es verboten, Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mitzubringen. Aber auch der Reiseproviant aus betroffenen EU-Ländern darf nicht an Haus- oder Wildschweine geraten. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz unter der Tel.Nr. 03471-6841452 zur Verfügung. Sollte Ihr Tierbestand noch nicht registriert sein oder Sie die Tierhaltung inzwischen aufgegeben haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, Ihres Namens und Ihrer Adresse sowie Ihrer Telefonnummer an den Salzlandkreis, Fachdienst 31, Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) oder vet@kreis-slk.de.