Anbindungsstraße: Zwischen 2. und 3. Bauabschnitt

vom Bahnbrückental bis zum dann entstehenden Kreisverkehr Tischlerstraße/Höhe Zimmererstraße wird derzeit intensiv vorbereitet. Die Arbeiten sollen im August beginnen und etwa ein Jahr dauern. In Vorfeld dieses Abschnitts waren bereits umfangreiche Arbeiten auf dem Gelände entlang der Bahntrasse notwendig, neben der Schaffung der allgemeinen Baufreiheit etwa die komplizierte Verlegung von Kabeltrassen der Signaltechnik der Bahn AG, die allein vier Monate in Anspruch nahm und etwa 400 000 Euro kostete.

Zum 3. Bauabschnitt gehören unter anderem die Errichtung einer Stützwand, um den Bahndamm zu sichern; ein neun Meter tiefes Pumpwerk; eine neue Lichtsignalanlage für die Doppelkreuzung am Bahnbrückental; ein sechs Meter tiefer Staukanal zur Regenwasserableitung; eine parallel durchzuführende Durchörterung der Bahnlinie im Interesse der Abwasserentsorgung von der Bahnhofstraße her  im Rahmen des Schnittstellenprogramms; der Abriss eines ruinösen Gebäudes der Bahn AG, eines brachen Wohnhauses und der Ruine an der Tischlerstraße; der Abriss des ehemaligen Cafés, welches bei den Schönebeckern unter dem Namen ?Cabaletto? bekannt ist und natürlich der eigentliche Straßenbau selbst. Hinzu kommen archäologische Grabungen sowie die Sicherung unter Denkmalschutz stehender Grabanlagen entlang der Straßentrassierung. Der gegen Ende der Gesamtmaßnahme entstehende Kreisverkehr an der Tischlerstraße wird dann auch vom Schwerlastverkehr, etwa von den Gewerbegebieten kommend  in Richtung Hafen, befahrbar sein. Die Vielseitigkeit der Maßnahmen macht die Kompliziertheit des 3. Bauabschnitts mehr als deutlich. Übrigens muss auch die Zufahrt neben dem alten Cabaletto aus bautechnischen Gründen gesperrt werden, sie ist ohnehin nichtöffentlich, so dass auf die Nutzung kein Anspruch besteht.

Eine Verkehrsfreigabe des 2. Bauabschnitts kann indessen vorerst noch nicht erfolgen, um den aufwändigen Bauablauf des 3. Bauabschnitts, besonders am Bahnbrückental, nicht zu stören und die Sicherheit zu gewährleisten. So kommt es im Herbst dann auch zu einer Vollsperrung der Kreuzung am Bahnbrückental/Salzer/Söker/Friedrichstraße. Über Einzelheiten wird rechtzeitig informiert.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Anbindungsstraße wurden in der Öffentlichkeit Fragen des Lärmschutzes diskutiert. Hierzu ist festzustellen, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes Lärmschutzgutachten nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG )erstellt wurde, welches Grenzwerte im betreffenden Gebiet bestimmte. Entsprechend der Überschreitung dieser Grenzwerte wird es aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen geben. Aktiv werden in der Salinenkolonie entlang der Anbindungsstraße vegetative Lärmschutzwände entstehen. Als ?passive? Maßnahmen können bestimmte Grundstückseigentümer, bei denen die Werte überschritten wurden und die bereits angeschrieben wurden, in Wohn- und Schlafräumen Lärmschutzfenster einbauen lassen, deren Kosten in die Straßenbaukosten einfließen. Dies ist selbstverständlich freiwillig. Drei von sechs angeschriebenen Bewohnern haben solchen Maßnahmen bisher zugestimmt.