Bürgerbüro nur mit Terminvereinbarung

Im Zuge der 8. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt hatte auch die Stadt Schönebeck (Elbe) beschlossen, Bereiche der Verwaltung für die Bürger wieder zu öffnen. Unter Einhaltung der AHA-Regeln ist das Bürgerbüro - nach vorheriger Terminvergabe - wieder zugänglich. Allerdings wird darum gebeten, dass zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen und um einen koordinierten Ablauf im Kundenverkehr des Bürgerbüros zu gewährleisten, vorher ein Termin vereinbart wird. Eine Terminanfrage ist auch per E-Mail an oder unter den Rufnummern +49 3928 710-615 zu folgenden Zeiten möglich: Montag 8-12 Uhr, Dienstag 12-18 Uhr, Donnerstag 12-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr. Für den Besuch im Bürgerbüro wird darum gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, da in der Vorgangsabarbeitung die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann.