Corona-Virus (138): Umsetzung des „Sachsen-Anhalt-Plans“ in Schönebeck

Die Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit im Land Sachsen-Anhalt wurden Mitte Mai neu bewertet. Im Zuge des „Sachsen-Anhalt-Plans“, der von der Landesregierung am 26. Mai 2020 beschlossen werden soll, sind auch in der Stadt Schönebeck/Elbe weitere Lockerungen in den verschiedenen Einrichtungen in Vorbereitung...

Die Öffnung des Schwimmbades ist in die Wege geleitet worden, das Wasser fließt bereits ins Becken. Bis es auf Badetemperatur gebracht worden ist, vergehen etwa zwei Wochen. In welchem Umfang die Öffnung für die Öffentlichkeit realisiert werden kann, wird derzeit abgestimmt, da beispielsweise im Bereich der Umkleiden die Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden müssen. Es wird rechtzeitig informiert.

Ab dem 2. Juni 2020 sollen alle Bereiche der Verwaltung wieder zugänglich sein – mit Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Lediglich das Standesamt wird aus organisatorischen Gründen noch nicht geöffnet, Terminvereinbarungen sind weiterhin per Telefon möglich. Im Bürgerbüro im Stadtwerkehaus sind noch viele telefonisch vereinbarte Termine abzuarbeiten, sodass es dort zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird daher empfohlen, weiterhin telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren.

Ab Dienstag nach Pfingsten gehen auch die Kitas in der Stadt zum eingeschränkten Regelbetrieb über. Das heißt, die normalen Gruppenstärken können hergestellt werden, allerdings bleiben die Kinder fest in ihren Gruppen. In Grundschulen soll frühestens ab dem 8. Juni 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb eingeführt werden. Eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb unter Verzicht auf die Einhaltung von Mindestabstandsgeboten in den Räumlichkeiten der Schulen und der ihnen angegliederten Wohnheime wird nicht vor Beginn des kommenden Schuljahres erfolgen. Quelle: Salzlandkreis. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.