Corona-Virus (126): Gastronomie - Vereinfachtes Verfahren über Internetseite des SLK

Der Salzlandkreis will den Gastronomen mit Speiseangebot eine Wiedereröffnung zum 18. Mai ermöglichen. Für einen notwendigen Antrag wird die Kreisverwaltung Betreibern von gastronomischen Einrichtungen ab dem morgigen Donnerstag, 14. Mai, ein Online-Formular über die Internetseite des Salzlandkreises zur Verfügung stellen. Betreiber gastronomischer Einrichtungen müssen mit dem Antrag voraussichtlich bestätigen, dass sie sowohl die Vorgaben laut Landesverordnung umsetzen als auch die Hinweise der Berufsgenossenschaften sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands kennen. Die Bescheide müssen Betreiber bei Kontrollen insbesondere zum Himmelfahrtstag auf Verlangen vorzeigen. Wer seinen Gaststättenbetrieb im Zusammenhang mit den am Dienstag von der Landesregierung vorgestellten Lockerungen in Bezug auf die Eindämmungsverordnung des Landes nach Himmelfahrt eröffnen will, muss das beim Salzlandkreis nur anzeigen. Quelle: Salzlandkreis. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.