Corona-Virus (117): Öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel öffnen sukzessive

Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Zwar ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt. Aufgrund der geringeren Infektionsgefahr im Freien, wird durch das Land zunächst der Sportbetrieb unter freiem Himmel erlaubt. Auch die Stadt unterstützt die hiesigen Sportvereine bei der Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Daher können sich die Verantwortlichen der Vereine im Sachgebiet Kultur und Sport unter 03928 710 559 melden, um weitere Informationen über die entsprechenden Regelungen zu erhalten. Unter anderem gelten folgende Maßnahmen: durchgängiger Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Sportlern, maximal fünf Menschen dürfen zusammen trainieren, Trainingssituationen, bei denen direkter Kontakt zwischen den Sportlern entsteht, sind nicht erlaubt, genutzte Sportgeräte müssen desinfiziert werden, Zuschauer sind auf den Sportstätten nicht zugelassen u.v.m. So  soll der Sportbetrieb auf den öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel sukzessive ab Mittwoch, 6. Mai 2020, wieder möglich sein. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.