Befristetes Parkverbot

Wegen des jahreszeitlich bedingten, verstärkten Mähens von Grünflächen im Stadtgebiet gilt derzeit in einigen Straßen ein zeitlich befristetes und ausgeschildertes Parkverbot, um die Kraftfahrzeuge vor möglichen Beschädigungen durch die Mähtechnik zu schützen und ein zügiges Mähen zu gewährleisten. Diese Verbote werden zeitnah wieder aufgehoben. Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann unter Umständen als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Es wird um Verständnis für die Ausnahmeregelung gebeten.